BAUHERREN-
INFORMATION

Kommunales Förderprogramm "Gestalterischer Mehraufwand"
Steuerbegünstigungen nach §§ 7h, 10f und 11a EstG

Als Hauseigentümer können Sie für Ihre Objekte im Sanierungsgebiet „Historischer Stadtkern“ eine Förderung im Kommunalen Förderprogramm (für Gestalterische Mehraufwendungen) in Anspruch nehmen, sowie Sonderabschreibungen für bescheinigungsfähige  Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden gemäß §§ 7h, 10f und 11a EstG geltend machen.

Info zur Genehmigungspflicht nach §144 BauGB
Sanierungsrechtliche Genehmigung

Im Sanierungsgebiet sind bestimmte Vorhaben wie Grundstücksverkäufe oder bauliche Maßnahmen nach § 144 BauGB genehmigungspflichtig.

Die sanierungsrechtliche Genehmigung stellt sicher, dass diese Maßnahmen den Sanierungszielen entsprechen. Sie ist daher Voraussetzung für die Bezuschussung im Kommunalen Förderprogramm, sowie auch für die Inanspruchnahme der Steuerbegünstigungen.

Kommunales Förderprogramm

Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Historische Altstadt“ unterstützt die Stadt Königsee private Bauherren bei der Sanierung Ihrer Objekte. Hierbei können Sie für gestalterische Mehraufwendungen an der Gebäudehülle Zuschüsse aus dem Kommunalen Förderprogramm in Anspruch nehmen. Die Höhe der Förderung beträgt 30% der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 8.000€ pro Grundstück.

Fördergegenstände:

  • Fenster, Türen und Tore
  • Dacharbeiten
  • Fassadengestaltung
  • Hofbegrünung, Entsiegelung und
  • Beseitigung störender Anlagen

Hinweis: Nähere Informationen können dem Flyer entnommen werden. Es gelten die Bestimmungen der aktuell gültigen Förderrichtlinie zum Kommunalen Förderprogramm der Stadt Königsee.

Steuerbegünstigungen

§ 7h und § 10f EStG

Neben der Möglichkeit einer Förderung durch das kommunale Förderprogramm können Sie im Sanierungsgebiet der Stadt Königsee auch steuerliche Sonderabschreibungen gemäß §§ 7h, 10f und 11a des Einkommensteuergesetztes (EStG) in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist eine Bescheinigung der Stadt Königsee. 

Bescheinigungsfähig sind hierbei jegliche Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden. Vor Beginn der Arbeiten ist eine Vereinbarung mit der Stadt über die geplanten Baumaßnahmen zu schließen. Die Inanspruchnahme von Steuerbegünstigungen ist mit der Förderung im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms kombinierbar.

Geltungsbereich - Sanierungsgebiet "Ortskern"

Gefördert durch:

TLDI
BMWSB
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Stadtverwaltung Königsee
Markt 1
07426 Königsee

Telefon: +49 36738 497-0
E-Mail: stadt@koenigsee.de

Deutsche Stadt und Grundstücks-
entwicklungsgesellschaft mbH (Sanierungsträger)

Schlachthofstraße 81
99085 Erfurt

Ansprechpartnerin:

Julia Hamm (Projektleiterin)

Telefon: +49 3643 5414-40
E-Mail: julia.hamm@dsk-gmbh.de